
FÜR GESCHÄFTSPARTNER
Unsere Firma beliefert ausländische Kunden hauptsächlich aus der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich und wird von Subunternehmern unterstützt, die die Anforderung an Zuverlässigkeit und hohe Qualität erfüllen.
Im Folgenden stellen wir die Grundprinzipien der Zusammenarbeit zwischen ALBERT MÖBEL SP. Z O.O. (im Folgenden als "das Unternehmen" bezeichnet).
und Subunternehmern dar.
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Der Subunternehmer erhält von der Firma ein Modell von Möbeln und technischen Überlegungen, sowie die notwendige Unterstützung, um das Modell umzusetzen.
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Der Subunternehmer darf nur aus solchen Zwischenprodukten (Skeletten, Materialien, Mechanismen) produzieren, deren Qualität von der Firma akzeptiert wurde oder die von der Firma zur Verfügung gestellt wurden.
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Der Subunternehmer ist mit der Möglichkeit einer ad hoc und unangekündigten Qualitätskontrolle durch das Unternehmen in verschiedenen Produktionsphasen einverstanden.
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Die akzeptierten Fristen für die Ausführung des Vertrages und die vereinbarte Mindestlieferung für das Unternehmen sind von dem Subunternehmer zu beachten.
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Die Kooperationsvereinbarung ist durch den Vertrag für die Zusammenarbeit geregelt.
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Das Unternehmen bietet ein bequemes Zahlungssystem, Transport, Unterstützung beim Verkauf von eigenen Produkten auf ausländischen Märkten an.